Rote Gebiete
Die Gesamtfläche der Roten Gebiete wurde in 2022 deutlich vergrößert, da die EU eine Neuausweisung gefordert hat. Allgemein gilt die Düngeverordnung (DüV) seit Mai 2020.
Die einschneidenste Regel in disen Gebieten lautet: Reduktion der Stickstoffdüngung um 20 Prozent.
Dies gilt für die Flächen eines Betriebes, die sich im ausgewiesenen roten Gebiet befinden. Die Basis für die Kürzung der Stickstoffdüngung errechnet sich aus dem durchschnittlichen Stickstoffbedarf der Betriebsflächen, die in den nitratbelasteten Gebieten liegen. Zunächst ist für jeden Schlag der Stickstoffdüngebedarf der angebauten Kulturen zu ermitteln. Dieser wird zu einer Gesamtsumme addiert und um 20 Prozent reduziert. Die berechnete, reduzierte Gesamtstickstoffmenge darf auf den Betriebsschlägen im nitratbelasteten Gebiet nicht überschritten werden. Landwirtinnen und Landwirte haben aber die Möglichkeit, einzelne Kulturen voll auszudüngen und bei anderen Kulturen zu sparen. (Text-Auszug Bundesinformationzentrum Landwirtschaft)
https://www.praxis-agrar.de/pflanze/ackerbau/duengung/duengung-in-nitratbelasteten-gebieten